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Sehr geehrter Herr Kinas,

Ihr Schreiben an den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Staatsminister Dr. Naumann, vom 15.12.1998 ist mir zur Beantwortung übergeben worden. Als für das Auslandsschulwesen in Ihrer Region zuständiger Referent im Auswärtigen Amt möchte ich Ihnen zu Ihrem Anliegen folgendes mitteilen:

Das Auswärtige Amt, die Länder und das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen -, die im Bund-Länder-Ausschuß für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) für alle das deutsche Auslandsschulwesen betreffenden Fragen zuständig sind, kennen die mitunter schwierige Situation der Bundesprogrammlehrkräfte nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland.

Der Status der entsandten Bundeprogrammlehrkräfte richtet sich nach dem am 21. Dezember 1994 in Kraft getretene Rahmenstatut für die Tätigkeit deutscher Lehrkräfte im Ausland und nach der ergänzenden Richtlinie vom 1. März 1996. Diese Regelungen haben den rechtlichen Status sowie die materielle und sozialrechtliche Stellung der Bundeprogrammlehrkräfte deutlich verbessert und auf eine weitgehend sichere Grundlage gestellt.

Das Rahmenstatut und die Richtlinien sind in schwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern als tragfähiger Kompromiß erarbeitet worden. Angesichts der engen finanziellen Spielräume konnten hier natürlich nicht in allen Punkten Ideallösungen erreicht werden z.B., daß Bundesprogrammlehrkräfte in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden können. Haupthinderungsgrund ist der Umstand, daß die Bundeprogrammlehrkräfte keinen Arbeitsvertrag mit einer deutschen Stelle schließen und auch in keinem Dienstverhältnis zu deutschen Stellen stehen. Vielmehr schließen sie mir den örtlichen Schulträgern einen Arbeitsvertrag. Auf das örtliche Arbeitsverhältnis findet deutsches Arbeits- und Sozialrecht keine Anwendung. Um diese Härten auszugleichen, sehen Rahmenstatut und Richtlinien die Zahlung einer Überbrückungszuwendung vor.

Ich kann Ihnen versichern, daß sowohl von Bundes- als auch Länderseite an Möglichkeiten einer weiteren Verbesserung des Status von Bundesprogrammlehrkräften gearbeitet wird. Leider ist allerdings erst langfristig mit tragfähigen Lösungen zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Göhler

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